Förderrichtlinien

Festgelegt und verabschiedet vom Vorstand und Stiftungsrat: (Stand Mai 2009):

I. Profil
Die „Manfred-Fischer-Stiftung der Westfälischen Kaufmannsgilde“ mit Sitz in Dortmund wurde 2004 von der Bezirksregierung in Arnsberg als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und der Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich. Das Programm gilt für alle Bildungsebenen an Schulen und Instituten, wenn der Ausbildungs-, Studienort oder Wohnsitz in Westfalen insbesondere im Großraum Dortmund, gelegen ist. Darüber hinaus gilt als Zweck der Stiftung die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Ziele durch andere Körperschaften, sofern diese selbst steuerbegünstigt sind.

II. Voraussetzungen für die Förderung/Unterstützung
Das bildungspolitische Anliegen der Stiftung ist die Förderung unternehmerischen Denkens und Handelns in gesellschaftlicher Verantwortung. Hierbei sollen die Potenziale hochbegabter, leistungswilliger Jugendlicher und junger Erwachsener mit hohem Realitäts- und Praxisbezug bestmöglich entwickelt werden. Als Angebot zur Förderung/Unterstützung hat der Vorstand der Stiftung die Möglichkeiten in finanzieller, sachlicher und/oder personeller Art zu überprüfen und nach Abstimmung mit den betroffenen Bildungs- oder Förderinstitutionen festzulegen.

III. Möglichkeiten
Der Stiftungszweck wird erreicht durch finanzielle, sachliche und/oder personelle Unterstützung deutscher und ausländischer Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in einer kaufmännischen Berufsausbildung stehen, eine entsprechende Weiterbildung betreiben und/oder ein wirtschaftswissenschaftliches Erst-, Aufbau- oder Zusatz- Studium absolvieren oder anstreben. Von Ausbildungs- und Studienmaßnahmen an berufsbildenden oder weiter- führenden Schulen, Hochschulen oder sonstigen vergleichbaren Ausbildungseinrichtungen zur Qualifikation und beruflichen Weiterbildung auf dem kaufmännischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet in Westfalen insbesondere im Großraum Dortmund, von Initiativen und besonderen Leistungen auf den vorstehenden Gebieten durch Preisverleihung und/oder an deren Veröffentlichung, bei der Beschaffung von Mitteln zur Förderung der kaufm. Berufsbildung.
Vorschläge für die beschriebenen Förderungsmaßnahmen werden dem Vorstand der Stiftung auf einem entsprechendem Formblatt vorgelegt. Über die Höhe der Ausschüttung, Auswahl und Förderungsart entscheidet ein Mehrheitsbeschluss von Vorstand und Stiftungsrat. Beiden Gremien ist es unbenommen zur Vorauswahl Einzelgespräche mit Vorschlaggebern und/oder Kandidaten/ -innen zu führen. Gründe für die Aufnahme oder eine Ablehnung können nicht mitgeteilt werden, ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

IV. Finanzierung
Der Stiftung wurden vom Mitglied der Westfälischen Kaufmannsgilde e.V., dem verstorbenen Unternehmer Manfred Fischer, Gesellschaftsanteile der „Helit innovative Büroprodukte GmbH“ in Kierspe übertragen, die 2006 veräußert wurden. Die Verkaufserlöse stellen nunmehr das Vermögen dar. Ihre bildungspolitischen Aktivitäten finanzieren sich aus der Verwendung von Erträgen aus der mündelsicheren Anlage dieses Vermögens. Weitere Einnahmen können durch Zuwendungen Dritter z.B. Einzelspenden oder aus Zustiftungen erbracht werden.