Das Prüfungswesen bei der IHK zu Dortmund hat eine lange Tradition. In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg wuchs die Erkenntnis, dass zur Stärkung der Wirtschaft der Ausbildung junger Menschen eine erhöhte Beachtung geschenkt werden müsse. Es war vor allem Kaufmann Gustav Wiskott, der Gründer der Westfälischen Kaufmannsgilde, der die Initiative ergriff, um „Leitsätze zur Ertüchtigung des jungen kaufmännischen Nachwuchses“ zu verfassen. In dem Papier aus dem Jahr 1926 heißt es: „Der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft ist nur durch Qualitätsarbeit möglich. Wie die Industrie diese Erkenntnis bereits in die Tat umgesetzt hat, muss auch der Handel den jungen kaufmännischen Nachwuchs zu brauchbaren Mitarbeitern heranbilden.“
Wiskott trat mit der Bitte an die Handelskammer heran, seine Bestrebungen zu unterstützen. Dabei stieß er auf ein äußerst positives Echo verbunden mit der Empfehlung, dass die Kaufmannsgilde die geeignete Instanz für die Kaufmannsgehilfenprüfungen sei. Noch im Jahr 1926 stellte die Gilde genauere Richtlinien für die Auswahl und die Lehrabschlussprüfung kaufmännischer Lehrlinge zusammen. In den Grundsätzen war enthalten, Prüfungsausschüsse in verschiedenen Städten wie Bochum oder Dortmund einzurichten. Sie sollten besetzt sein mit einem Vorsitzenden, der der Kaufmannsgilde angehörte, einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, einem Vertreter der Berufsschule und der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
In den Prüfungen sollte sich vor allem zeigen, ob der jeweilige Prüfling die „praktische Brauchbarkeit“ mitbringt. Damals wie heute gehört(e) zur Prüfung ein schriftlicher und einen mündlicher Teil. Schon nach kurzer Zeit erwiesen sich die Prüfungen als voller Erfolg. Sie schienen auf die Jugendlichen aber auch die Betriebe sehr anspornend zu wirken. Zudem ließen sich Mängel in der Ausbildung feststellen und daraus Schlussfolgerungen für eine Verbesserung ziehen. Kritikern des Prüfungswesens wurde zudem der Wind aus den Segeln genommen, und Bedenkenträger hatte es zuhauf gegeben. Die IHK übernahm schließlich 1934 das Prüfungswesen. Eine verbindlich gesetzliche Regelung schuf 1969 das Berufsausbildungsgesetz, wodurch die IHKs auch für das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zuständig sind.
Quelle: Seite 10 -> Ruhr_Wirtschaft_September_2014